Gasprüfungen nach DVGW G 607 bei Ihnen vor Ort

Mehr als nur eine Plakette! 

Die Gasprüfung dient der Sicherheit von Ihnen und Ihrer Familie. Die Prüfung umfasst eine sorgfältige Sicherheitsüberprüfung Ihrer Gasanlage. 

Wir bieten mobile Gasprüfungen bei Ihnen vor Ort nach DVGW G 607 oder in unserem Hause an. 

Ab dem 19. Juni 2024 ist die Gasprüfung Pflicht. Lassen Sie uns gemeinsam die Sicherheit Ihrer Gasanlagen gewährleisten.

Faire Preise

Unsere Preise sind klar und transparent. 

Gasprüfung im Hause (56316)***                       55 €

Gasprüfung vor Ort bis 10 km                              69 €

Sammeltermin ab 5 Prüfungen *                         59 €

Neues Prüfbuch (wenn altes voll)                       15 €

Neues Prüfbuch (verlust oder Neuaufnahme)  45 €

Wiederholungsprüfung im Haus                          30 €

Wiederholungsprüfung vor Ort (10km)               49 €

Fahrtkosten ab 10 Km/pro Mehrkilometer      0,75 €

Mehraufwand / Stunde **                                     60 €

Prüfung von Freizeitgeräten (Grill, Ofen,etc.)    25 €

* Ab 5 Prüfungen keine Anfahrtskosten bis 40 km

** Mehraufwand wir im 10 min Takt abgerechnet

*** Standort 56316 Niederhofen

Hinweise zum Ablauf

Um sicherzustellen, dass die Gasprüfung an Ihrem Campingfahrzeug reibungslos durchgeführt werden kann, beachten Sie bitte Folgendes: Halten Sie die gelbe Gasprüfbescheinigung (Prüfbuch), die zu Ihrem Fahrzeug gehört, sowie die Fahrzeugpapiere und sämtliche Bedienungsanleitungen der Gasgeräte bereit. Sollte die Gasprüfbescheinigung zur Prüfung nicht vorhanden oder bereits vollständig ausgefüllt sein (ohne freien Platz zum Eintragen), müssen wir Ihnen kostenpflichtig eine neue Gasprüfbescheinigung ausstellen.

Alle Gasgeräte müssen zum Zeitpunkt der Gasprüfung einwandfrei in Betrieb genommen werden können und im Gasbetrieb funktionieren! Dies gilt auch für Geräte, die Sie normalerweise nicht im Gasbetrieb verwenden (z. B. Kühlschrank). Stellen Sie sicher, dass bei Kleinfahrzeugen die Gasflasche gut zugänglich und erreichbar ist. Überprüfen Sie vor der Gasprüfung die Funktion Ihrer Gasgeräte, um zusätzliche Kosten oder gebührenpflichtige Wiederholungsprüfungen zu vermeiden.

Die Gasregler, Gasschläuche sowie die Betriebserlaubnis Ihrer Gasflasche(n) dürfen zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 10 Jahre sein! Standard-Gasregler und Gasschläuche führen wir ständig in unserem Sortiment und können diese vor Ort austauschen. In den Bereichen, in denen die Gasflaschen aufbewahrt werden (z. B. Deichselkasten), dürfen sich keine elektrischen Anlagen oder offenen elektrischen Verbindungen (wie Lüsterklemmen oder Schalter) befinden! Diese stellen potenzielle Zündquellen dar, da hier Funken entstehen können.

Für alle im Fahrzeug befindlichen Gasflaschen muss eine Halterung vorhanden sein, in der die Flasche sicher befestigt oder festgezurrt werden kann. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasflasche bzw. Ihr Gastank für die Prüfung gefüllt sind.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Prüfung auch im Haus möglich

A3 Innoteg GmbH

Dernbacher Str. 14 

56316 Niedehofen

Nur nach Voranmeldung !

Gasprüfungen an Freizeitfahrzeugen nach DVGW G 607

Seit dem 19. Juni 2024 ist die Gasprüfung Pflicht und wurde mit dem § 60 in die StVZO aufgenommen!

 

Aus einer Empfehlung wird eine Pflicht: Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Auch vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen ist ein Check erforderlich. Dies regelt der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, der in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde.

Für Wohnmobile oder Wohnwagen, für die bislang noch keine Gasprüfung vorliegt, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen. Ab diesem Stichtag ist der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ anzuwenden. Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG), erklärt: „Mit der Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO gibt es eine neue Rechtsgrundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen.“ Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, einschließlich unabhängiger Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln durchführen.

Bußgelder bei Nichtbeachtung der Prüffristen

Wer die neu eingeführte Prüfpflicht für die Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).

Neue StVZO-Regelung bringt Klarheit

Die neue Regelung beseitigt die Unsicherheit, die in den vergangenen Jahren bestand. Im Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt. Zudem wurde im April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. Mit dem neu in die StVZO aufgenommenen „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ ist die zwischenzeitlich diffuse Rechtslage nun geklärt.

Was ist die Gasprüfung G 607 und wo kommt sie zum Einsatz?

Die meisten Neubesitzer eines Wohnwagens oder Wohnmobils werden mit Sicherheit auf die verpflichtende Gasprüfung nach G 607/EN 1949 hingewiesen, insbesondere wenn sie eine Flüssiggasanlage zum Heizen oder Kochen betreiben. Seit dem 1. Oktober 2004 gibt es europaweit eine einheitliche gesetzliche Regelung für das Betreiben einer Gasanlage in Wohnwagen und Reisemobilen. Die rechtlichen Grundlagen für diese sogenannte Gasprüfung bilden folgende Richtlinien: Technische Regeln Flüssiggas (TRF), EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW-Arbeitsblatt G 607/EN 1949.

Diese gesetzliche Regelung besagt, dass jedes Fahrzeug mit einer Gasanlage einer Gasprüfung durch einen Sachkundigen nach G 607/EN 1949 unterzogen werden muss – und dies alle zwei Jahre.

Welche Fahrzeugtypen betrifft die G 607?

Die technischen Regeln der G 607 gelten für die Einrichtung, Änderung, Unterhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen. Dazu zählen auch Falt- und Klappanhängerfahrzeuge, sofern deren Wände nicht aus Zeltmaterial bestehen. Alles, was im weitesten Sinne in die Kategorie Wohnwagen oder Camping- bzw. Wohnmobil fällt, unterliegt der verpflichtenden G 607-Gasprüfung.

Achtung: Auch wenn das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen oder temporär nicht angemeldet ist, bleibt diese Prüfung verpflichtend. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung setzen.

Die neueste Version des DVGW-Arbeitsblattes G 607 (seit August 2022) umfasst neben klassischen Freizeitfahrzeugen wie Wohnwagen und Wohnmobilen auch Mobilheime und feste Wohneinheiten – vorausgesetzt, diese werden ausschließlich vorübergehend und saisonal genutzt (also nicht als dauerhafter Wohnsitz). Der maximale Gasverbrauch darf dabei wie bei den Fahrzeugen nicht übersteigen.

Mobilheime haben in der Regel eine Rangierachse und besitzen keine Straßenzulassung. Feste Wohneinheiten umfassen beispielsweise Jagd- und Fischerhütten sowie Wochenend- und Schrebergartenhütten; dazu zählen auch winterfeste Vorbauten an Wohnwagen auf Dauercampingplätzen.

Achtung: Diese genannten Wohneinheiten können grundsätzlich weiterhin nach den Technischen Regeln Flüssiggas für Hausinstallationen (TRF) geprüft werden. Bei Mobilheimen ist jedoch zu beachten, dass nationale Anforderungen der TRF nicht mit den europaweit gültigen Installationsvorschriften für Mobilheime (EN 1949) kompatibel sind.

Wann muss die G 607 durchgeführt werden?

Es gibt zwei wesentliche Aspekte: Erstens muss eine Gasprüfung nach G 607 vor der ersten Inbetriebnahme einer Gasanlage in einem Wohnwagen oder Wohnmobil von einem zertifizierten Fachmann durchgeführt werden; danach ist sie regelmäßig alle zwei Jahre zu wiederholen. Zweitens sind Prüfungen auch dann fällig, wenn vorhandene oder installierte Gasgeräte repariert oder ausgetauscht werden müssen.

Was wird geprüft?

Die Prüfung gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 umfasst eine vollständige Drucküberprüfung der Gasleitung sowie aller Geräte und technischen Bauteile. Zudem werden Bauteile mit einer Austauschpflicht von zehn Jahren (Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne usw.) sowie installierte Gasflaschen überprüft; auch diese müssen zum Zeitpunkt der Prüfung TÜV-tauglich sein.

Die Prüffaktoren nach G 607 im Detail:

Überprüfung der Dichtigkeit der gesamten Gasanlage mittels Druckpumpe
Überprüfung der Funktionalität aller Geräte
Test der Thermoelemente an den Geräten
Prüfung des Zustands technischer Bauteile wie Regler und Schläuche auf Korrosion, Bruchstellen usw.

Achtung: Es besteht eine gesetzliche Austauschpflicht nach spätestens acht bis zehn Jahren.

Was passiert nach erfolgreicher Prüfung?

Wurde die G607-Gasprüfung ohne Beanstandungen durchgeführt, erhält das geprüfte Fahrzeug an gut sichtbarer Stelle außen eine Prüfplakette – üblicherweise neben dem Kennzeichen des Fahrzeugs angebracht. Diese Plakette hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und weist neben dem Jahr auch den Monat (analog zur HU-Plakette auf dem Kennzeichen) für die nächste fällige Prüfung aus.

Im Rahmen der Erstprüfung erhalten Sie zudem das Prüfheft „DVGW Arbeitsblatt nach G 607“, ein gelbes DIN A5-Heft – umgangssprachlich auch als Prüfbuch bezeichnet –, das vom Sachverständigen mit entsprechendem Stempel (zeigt die Sachverständigen-Nummer) und Unterschrift bestätigt wird. Da hierin jede weitere Prüfung dokumentiert wird, sollten Sie das Prüfbuch am besten immer im Fahrzeug mitführen.

Warum benötige ich ein Prüfbuch?

Leider glauben viele Fahrzeugbesitzer fälschlicherweise, dass das Vorhandensein einer Prüfplakette ausreichend sei – dies ist definitiv nicht korrekt! Die geklebten Siegel sind lediglich Sichtmarkierungen; ihre Gültigkeit ergibt sich ausschließlich aus den Protokollen im Prüfbuch. Daher nochmals der dringliche Hinweis: Die Prüfprotokolle des Prüfbuchs sind immer mitzuführen.

 

A3 Innoteg GmbH

Ihr Partner für Mobile Gasprüfungen

Gasprüfung nach G 607 / DIN EN 1949 für Ihr privat genutztes

Fahrzeug - Mobilhome - Caravan - Gartenlaube

bei Ihnen vor Ort durchgeführt von der,

Fa. A3 Innoteg GmbH Thorsten Hecken, Sachkundiger gemäß G607

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